Rechtsprechung
LG Hamburg, 22.10.2010 - 324 O 100/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Kanzlei Prof. Schweizer
"Bahnbrechende" Entscheidung: Wegfall der Wiederholungsgefahr ohne Unterlassungserklärung - Landgericht Hamburg lockert "Stolpe"-Rechtsprechung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- gaius.legal
"Bahnbrechende" Entscheidung: Wegfall der Wiederholungsgefahr ohne Unterlassungserklärung - Landgericht Hamburg lockert "Stolpe"-Rechtsprechung
- damm-mann.de
Klarstellung nach mehrdeutiger Äußerung ohne Unterlassungsverpflichtungserklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch gegenüber Presse bei eindeutiger Klarstellung des Sachverhalts
- damm-mann.de (Kurzinformation)
Klarstellung nach mehrdeutiger Äußerung ohne Unterlassungsverpflichtungserklärung
Papierfundstellen
- afp 2010, 613
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
Auszug aus LG Hamburg, 22.10.2010 - 324 O 100/10
Dies sei in der Entscheidung BVerfG NJW 2008, 1654 festgelegt und von der Beklagten beachtet worden.Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung 1 BvR 967/05 vom 19. Dezember 2007 (BVerfG NJW 2008, 1654 ) unter Randzeichen 33 und 34 ausgeführt:.
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Hamburg, 22.10.2010 - 324 O 100/10
Denn handelte es sich, was für die Klägerin die günstigste Auslegungsvariante darstellen würde, um eine offen mehrdeutige Äußerung im Sinne der Stolpe-Rechtsprechung (BVerfG, 1 BvR 1696/98 vom 25.10.2005), so wäre die Wiederholungsgefahr durch die Klarstellung der Beklagten vom 13. Oktober 2009 entfallen.
- OLG Bremen, 11.12.2020 - 2 U 104/17 Soweit es in der Instanzrechtsprechung streitig ist, ob diese Klarstellung die Wiederholungsgefahr bereits dann ausräumt, wenn sie lediglich "inter partes" gegenüber dem Empfänger der mehrdeutigen Äußerung erfolgt, oder ob eine veröffentlichte Äußerung durch eine auf gleiche Weise veröffentlichte Äußerung klargestellt werden muss (für eine Klarstellung gegenüber demselben Empfängerkreis: KG, Beschluss vom 18.08.2008 - 10 U 47/08 = BeckRS 2012, 24646; LG Berlin, Beschluss vom 24.03.2011 - 27 0 203/11 = BeckRS 2012, 23602; für eine Klarstellung "inter partes": LG Hamburg, Urteil vom 22.10.2010 - 324 O 100/10.= BeckRS 2010, 30628), kommt es hierauf vorliegend nicht an.
- LG Osnabrück, 04.07.2011 - 2 O 952/11
Presseberichterstattung; Meinungsfreiheit
Dem folgend hat das Landgericht Hamburg in einem Hauptsacheverfahren in der Entscheidung vom 22.10.2010 (Az.: 324 O 100/10, Urteil vom 22.10.2010, zit. juris) auf ebenfalls 35.000,-- EUR festgesetzt.